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Samstag, 20. Oktober 2012

Grundbuchgebühren als Vermögenssteuern?

Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die bestehenden Regeln zum Grundbuch mit Wirkung 1. Jänner 2013 aufgehoben hat, muss die Regelung repariert werden. Der Verfassungsgerichtshof erachtete es als verfassungswidrig, dass unterschiedliche Bemessungsgrundlagen angewandt werden: für Käufe der Verkehrswert (Kaufpreis), für Schenkungen und Erbschaften der meist viel niedrigere (dreifache) Einheitswert.

Grundbuchgebühren haben den Sinn die Führung des Grundbuchs zu finanzieren. Eine Unterschiedliche Behandlung von Kauf und Schenkungen oder Erbschaften ist daher nicht gerechtfertig. Aber die Reparatur bring Probleme mit sich. Die bisher Begünstigten (insbesondere "Erben") laufen dagegen Strum. Der ORF schreibt: