In Österreich beispielsweise wird der Einnahmenentgang durch Steuerhinterziehung auf zwei Mrd. Euro geschätzt. Da sind Mehrwertsteuer- und Sozialversicherungsbetrug (im Wesentlichen also der Pfusch, der um die vier Mrd. Euro Mehrwertsteuerentgang kostet) noch gar nicht enthalten.
Ganz nebenbei: Der Schaden, den die überwiegend im Bereich der öffentlichen Hand auftretende Korruption anrichtet, wird hierzulande auf 17 Mrd. Euro geschätzt. (...)
Wenn wir also schon von Steuergerechtigkeit reden, dann soll die Regierung erst einmal zusehen, wie sie ihre bestehenden Gesetze exekutiert, statt ständig neue Belastungen zu erfinden. Wenn der Datenaustausch dazu beiträgt – dann wird man wenig dagegen sagen können.Aber leider nur fast. Das (implizite) Argument, dass Verhinderung der Steuerhinterziehung keine Veränderung der Steuerstruktur (in Urschitz Fall Vermögenssteuern) überzeugt mich nicht.
Da sind die Vorschläge Spindeleggers Expertengruppe Unternehmen 2025 zum Steuersystem schon sympatischer (Presse, Kurier, NÖN). Es geht um Reduktion des Eingangsteuersatzes bei der Einkommenssteuer, der Eliminierung der Steuervorteile für das 13. und 14. Gehalt (bisher ca. mit 6 % besteuert) und die Reduktion des Spitzensteuersatzes auf 44% sowie eine Reduktion der Körperschaftssteuer auf 20% und Ersatz der Dienstnehmer und Dienstgeberbeiträge durch einen einheitlichen Dienstgeberanteil wird vorgeschlagen. Darüber soll man diskutieren. Vieles ist gut. Wie die geplante Absenkung des Eingangsteuersatzes, der in Österreich relativ hoch ist:
Manches aber auch Augenauswischerei. Zum Beispiel auch obige Grafik. Für mich sind das 13. und 14. Einkommen. Daher gilt obige Aufstellung nur für Selbständige. Dazu noch mehr.
Zuerst zur Reduktion des Körperschaftssteuersatzes mit Referenz auf den Durchschnitt der Steuersätze in der EU zu argumentieren ist ein bisschen frech, denn worum es geht sind effektive Steuersätze, nicht nominelle Steuersätze. Bei den effektiven Steuersätzen werden die spezifischen Anreizstrukturen und Unterschiede in den Steuerbasen berücksichtigt, allerdings gibt keine einheitlichen Berechnungsmethoden. Darüber hinaus gibt die akademische Literatur kaum Hinweise auf eine massive Auswirkung von ein klein wenig höheren Steuern im Steuerstandortwettbewerb.
Ausserdem es sollte bedacht werden, dass das Eliminieren der Steuerzuckerln für das 13 und 14 Gehalt implizit auch zu einer Steuerentlastung bei Selbständigen führt. Wenn diese Experten vor allem Partner der großen Steuerberatungsfirmen und Steuerberater waren, ist das auch in deren Interesse. Freiberufler werden als Selbständige besteuert, weil sie kein Dienstverhältnis im klassischen Sinn haben. Auch wenn ich nicht ganz glaube, dass dies der wichtigste Grund war ... dazu beigetragen könnte er schon haben (wenn ich das als Ökonom betrachte, wäre alles andere sogar Unsinn).
Eine Senkung des Höchststeuersatzes hätte für unselbständig Beschäftigte keine Auswirkung. Wegen des Steuerzuckerl für das 13. und 14. Gehalts lag der effektive Höchststeuersatze für unselbständig Beschäftigte ohnehin beireits bei ca. 43 oder 44%. Die steuerliche Sonderbehandlung des 13. und 14. Gehalts ist für mich immer auch eine implizite Entschädigung für unselbständig Beschäftigte, weil sie nicht dieselben Steuervermeidungstechniken der Selbstständigen verwenden können. Womit sich der Kreis schließt.
PS Im Kurier konkretisiert Finanzministerin Fekter ihre Vorstellungen der Steuerreform. Die APA fasst das Interview so zusammen:
Sie will den Eingangssteuersatz von 36,5 auf 25 Prozent absenken. Außerdem soll der Spitzensteuersatz später greifen - derzeit sind in Österreich 50 Prozent ab 60.000 Euro Einkommen fällig. Und: Sie will einen Freibetrag von 7000 Euro pro Kind einführen - der allerdings nicht als Negativsteuer ausbezahlt werden soll: "Nicht schon wieder Transferleistungen!"
Mit diesen Maßnahmen solle der Mittelstand entlastet werden, so Fekter. Der Staat sei "sehr, sehr deftig im Geldbörsel der Menschen drinnen", sagt Fekter im Gespräch mit dem KURIER. Österreich habe die "kräftigste Reichensteuer von ganz Europa". Um ihre Reform zu finanzieren, will sie jene "560 Ausnahmen in unserem Steuersystem" für einzelne Branchen durchforsten, die steuerliche Privilegien für Zünfte seien.Die Entforstung von Steuerprivilegien führt zu einer faireren Verteilung der Steuerlast bei den Steuerzahlern. Ist allerdings auch eine Umverteilung innerhalb der Steuerzahler. Entlastet werden jene die bisher nicht in Genuss einer spezifischen Werbekostenpauschale gekommen sind, während die anderen, die davon profitiert haben, von der Steuerreform wenig sehen, oder gar verlieren werden.
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