Montag, 6. April 2009

Verstaatlichung als Ordnungspolitik

Thomas Apolte hat auf Wirtschaftliche Freiheit einen Text zu Konkursen, Enteignungen und ordnungspolitischen Konstruktionsmängeln. Thomas Apolte stellt im Beitrag die Frage:
Wie kann der Staat den Kollaps systemrelevanter Banken verhindern, ohne den Managern und Aktionären dieser Banken ihr ganz persönliches Risiko abzunehmen? Abstrakt formuliert lautet die Antwort so: Er muss die Rettung der Bank von der Rettung der Position der Bankvorstände und Bankaktionäre abtrennen.
und beantwortet sie so:
Ausgangspunkt sei eine systemisch relevante Bank, welche in eine ausweglose Situation geraten ist – eine Situation, in der nur staatliche Subventionen den Zusammenbruch der Bank verhindern können. Gäbe es den ordnungspolitischen Konstruktionsmangel nicht, so würde die Bank in Konkurs gehen. Für die Aktionäre bedeutete dies, dass alle Aktien ihren Wert verlören. Ihr Marktwert an der Börse fiele im Zweifel auf null. Für die Vorstände bedeutete es, dass ihre Verträge mit der Bank gegenstandslos würden. Das Insolvenzrecht räumt zwar den Ansprüchen der Arbeitnehmer relativ hohe Schutzrechte ein. Das gilt aber nicht oder nur sehr bedingt für Vorstände. Daher wären deren Ansprüche mit dem Konkurs ihrer Bank in ähnlicher Weise dahin wie jene der Aktionäre. So wäre es im gewöhnlichen Konkursfall.

Nun kann der Staat die Bank aber nicht in Konkurs schicken. Darin liegt der Konstruktionsfehler begründet, den es zu heilen gilt. Und das könnte so gehen: Sobald klar ist, dass die Bank ohne staatliche Hilfe zahlungsunfähig werden wird und keine privatwirtschaftliche Rettung mehr möglich ist, werden ihre Aktiva auf einen Sonderfonds übertragen und die Bank wird neu gegründet. Juristisch geht die alte Bank damit unter, und es entfallen sämtliche Ansprüche des Vorstandes sowie der Aktionäre an die Bank. Zugleich übernimmt der staatliche Fonds alle übrigen Verbindlichkeiten der Bank mit dem Ziel, eine systemische Kettenreaktion zu verhindern. Im Zuge der Neugründung wird die Bank wieder mit einem Vorstand versehen. Dieser kann durchaus auch der alte sein, es hängt davon ab, welche Rolle dieser im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch gespielt hat. Denn es gibt zwei Reinformen von Gründen für eine Firmenpleite: Unfähigkeit oder Pech. War es im konkreten Falle Pech, so gibt es keinen Grund, den alten Vorstand nicht wieder zu berufen. Spielten aber gravierende Managementfehler eine Rolle, so liegt es nahe, andere Manager mit dem Job zu betrauen. Der springende Punkt ist aber: In jedem Falle würde der alte Vorstand ebenso wie die Aktionäre zunächst alle Ansprüche aus seinen ursprünglichen Verträgen mit der untergegangenen Bank verlieren. Genau so würde es im Ergebnis bei einem Konkurs auch kommen, und zwar unabhängig davon, ob die Ursache der Pleite in Managementfehlern oder einfach in unglücklichen Umständen zu suchen ist.
(...)
Das Ganze klingt nach Enteignung, sogar nach Verfassungsbruch, und Juristen mögen das sogar so finden. Aber ökonomisch betrachtet ist das glatte Gegenteil der Fall. Denn wenn man es so macht, dann sehen sich Management und Aktionäre wieder präzise demselben Risiko ausgesetzt wie dem eines Unternehmens, welches im Falle seines Scheiterns regulär in ein Konkursverfahren geschickt wird.
(...)
Das Wichtigste aber wäre dies: Weil künftig jeder Aktionär und jedes Vorstandsmitglied einer Bank immer mit genau jenen Konsequenzen zu rechnen hätte wie sie für andere Unternehmen im Falle der Insolvenz auch gelten, werden sie in normalen Zeiten das Risiko ihres Geschäfts wieder mit einkalkulieren; und zwar ganz von allein, aus wohl verstandenem Eigeninteresse. Das Haftungsprinzip wäre wieder installiert und der ordnungspolitische Konstruktionsmangel der jetzigen Struktur wäre überwunden.

Dem gibt es wenig hinzuzufügen. Vielleicht den Staat als Heuschrecke zu bezeichnen ;-). Eine schnelle Reprivatisierung der Bank sollte angestrebt werden. Im Normalfall kann das schnell gehen - dann ist aber die Verstaatlichung wahrscheinlich nicht notwendig und der Konstruktionsfehler nicht evident. In der derzeitigen Situation ist das schwieriger, aber keine Bank soll verstaatlicht der Politik ausgeliefert sein.

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