Dabei geht es immer um Datenschutz vs. Transparenz. Die Gerichte schätzen das folgendermaßen ein:
Soweit hiernach die Veröffentlichung eines jeden Empfängers von EU- Mitteln und der erhaltenen Beträge zwingend im Internet erfolgen müsse, liege ein gravierender Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz vor, der nicht gerechtfertigt sei. Denn dies sei nur dann der Fall, wenn der Eingriff zur Erreichung des dort genannten Zwecks in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sei, in einem angemessenen Verhältnis mit dem verfolgten berechtigten Zweck stehe und ein zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis bestehe.
Verstehe ich nicht. Bin kein Jurist. Der Bauer hat das Recht nicht veröffentlicht zu werden, er braucht nur keine Subventionen beantragen.
Îm Übrigen bin ich dafür, dass alle Staatsbeihilfen (wirtschaftlicher, kultureller und weiterer Natur - mit Ausnahme von Sozialtransfers) im Internet veröffentlicht werden. Sie sollen als Datenbank downloadbar sein, denn nur so kann irgenwie die Wirksamkeit der staatlichen "Geschenksverteilung/Förderung" überprüft und die politische Ökonomie der Subventionspraxis ("Hat der größte Bauer die größten Subventionen pro m2") überprüft werden.
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