Mittwoch, 13. Mai 2009

Transparenz und die Freiheit zu wählen

In Deutschland herrscht Rechtsstreit um die Ver­öf­f­ent­li­chung von Sub­ven­ti­ons­emp­fän­gern. Der Spiegel schrieb am 24.4, davon dass Deutschland eine Klage drohen würde. Rechtslupe hat eine trockene Übersicht. In Österreich hatten wir diese Diskussion schon.
Dabei geht es immer um Datenschutz vs. Transparenz. Die Gerichte schätzen das folgendermaßen ein:

So­weit hier­nach die Ver­öf­f­ent­li­chung eines jeden Emp­fän­gers von EU- Mit­teln und der er­hal­te­nen Be­trä­ge zwin­gend im In­ter­net er­fol­gen müsse, liege ein gra­vie­ren­der Ein­griff in das Grund­recht auf Da­ten­schutz vor, der nicht ge­recht­fer­tigt sei. Denn dies sei nur dann der Fall, wenn der Ein­griff zur Er­rei­chung des dort ge­nann­ten Zwecks in einer de­mo­kra­ti­schen Ge­sell­schaft not­wen­dig sei, in einem an­ge­mes­se­nen Ver­hält­nis mit dem ver­folg­ten be­rech­tig­ten Zweck stehe und ein zwin­gen­des ge­sell­schaft­li­ches Be­dürf­nis be­ste­he.


Verstehe ich nicht. Bin kein Jurist. Der Bauer hat das Recht nicht veröffentlicht zu werden, er braucht nur keine Subventionen beantragen.

Îm Übrigen bin ich dafür, dass alle Staatsbeihilfen (wirtschaftlicher, kultureller und weiterer Natur - mit Ausnahme von Sozialtransfers) im Internet veröffentlicht werden. Sie sollen als Datenbank downloadbar sein, denn nur so kann irgenwie die Wirksamkeit der staatlichen "Geschenksverteilung/Förderung" überprüft und die politische Ökonomie der Subventionspraxis ("Hat der größte Bauer die größten Subventionen pro m2") überprüft werden.

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