Freitag, 10. April 2009

Transparenz ist meistens aber nicht immer eine gute Idee

Im Standard gibt es pro und contra von Thomas Mayer und Leo Szemeliker ob auf die angebliche Kreditklemme (mein skeptischer Einwurf) mit staatlicher Regulierung gehandelt werden soll. Mayer sagt ja. Szemeliker sagt nein.
Ich denke wenn man in Österreich eine funktionierende Wettbewerbspolitik hätte bräuchte man sich keine Sorgen machen, denn wenn Oligopolisten ihre Marktmacht missbrauchen ist das ein Fall für den Richter. Thomas Mayer schreibt:
Wenn Firmen Aufschläge von vier, fünf und mehr Prozent akzeptieren müssen, wenn Hypothekardarlehen 5,5 und mehr Prozent kosten, während die Zentralbank Richtung Nullzinsen marschiert, dann muss derselbe Staat, der die Banken rettet, zugunsten seiner Bürger eingreifen - notfalls per Zinsauflagen, wie es sie vor gar nicht so langer Zeit noch gegeben hat. Es würde schon reichen, wenn die Bankenaufsicht das täte, wofür sie da ist: Kontrolle und Aktion. Zum Beispiel: Zu jedem Quartal wird veröffentlicht, wie hoch die Zinsspannen aller Bankkredite sind, mit Namen und Zahlen. Soziale Marktwirtschaft braucht Transparenz.

Dem widerspreche ich mal. Denn im Oligopol kann zuviel Transparenz zu abgestimmten Verhalten führen. Unter Punkt 72 findet sich hier:
Eine abgestimmte Verhaltensweise verfolgt einen wettbewerbswidrigen Zweck im Sinne von Art. 81 Abs. 1 EG, wenn sie nach ihrem Inhalt und Ziel sowie unter Berücksichtigung ihres rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs konkret geeignet ist, zu einer Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes zu führen. Auf den tatsächlichen Eintritt einer solchen Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs kommt es dabei ebenso wenig an wie auf einen unmittelbaren Bezug der Verhaltensabstimmung zu den Endverbraucherpreisen.
Dem Austausch vertraulicher Geschäftsinformationen unter Wettbewerbern haftet ein wettbewerbswidriger Zweck an, wenn der Austausch geeignet ist, bestehende Unsicherheiten über das von den beteiligten Unternehmen in Aussicht genommene Marktverhalten auszuräumen und so die Spielregeln eines freien Wettbewerbs zu unterlaufen.

Damit würde der Staat den Lombard-Club teilweise wieder ermöglichen - ja einführen. In diesem Fall hat die Europäische Kommission Geldbußen in Höhe von insgesamt € 124,26 Mio. gegen acht österreichische Banken für ihre Beteiligung an dem weitreichenden Preiskartell verhängt.

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