Donnerstag, 7. Mai 2009

Vorschläge für dicke Banken

Blick Log hat neben anderen zwei spannende Referenzen auf einen Kommentar in der NZZ und ein Interview mit Charles Goodhart in der Zeit. Charles Goodhart meint, dass Bankengröße bei der Regulierung eine Rolle spielen sollte und (wie Simon Johnson) dass das Wettbewerbsrecht mit aller Stärke angewandt werden soll:
Es gab immer wieder Fälle, in denen Großkonzerne zerschlagen wurden. Nehmen sie den Telefonriesen AT&T. Vielleicht müssen wir auch einige Banken zerschlagen. In den USA könnte die Citigroup zu den Kandidaten gehören, in der Schweiz möglicherweise die Credit Suisse und die UBS, in Deutschland vielleicht die Deutsche Bank.
In der NZZ haben Boris Zürcher und Thomas Held einen interessanten Vorschlag für die präventive Regulierung von großen Banken:

Diese Bedenken legen nahe, die Regulierungsphilosophie und -strategie grundsätzlich zu überdenken. Eine neue Strategie müsste in erster Linie der Tatsache Rechnung tragen, dass sich das Kräfteverhältnis zwischen Aufsicht und Banken zugunsten Letzterer verschoben und dass sich die Problematik des Moral Hazard erheblich verschärft hat. Um es spieltheoretisch zu formulieren, müssten beide Spieler gleich lange Spiesse haben. Eine mögliche Lösung könnte in einer eindeutigen und die Aufsichtsorgane unverrückbar verpflichtenden Regelbindung bestehen. Walter Bagehot, erster Herausgeber des «Economist» und eminenter Zentralbanktheoretiker, hat vor 140 Jahren empfohlen, einer Bank mit Liquiditätsproblemen grosszügig, aber zu einem Strafzins Liquidität zur Verfügung zu stellen.

Diese Regel müsste so ergänzt werden, dass die Regulierungsbehörde bei drohender Insolvenz einer systemrelevanten Bank unverzüglich die Aktionäre enteignet und das Management entschädigungslos absetzt. Die Obligationäre und andere Klassen von Gläubigern müssten durch Umwandlung der Forderungen in neues Eigenkapital am Verlustrisiko beteiligt werden. Der zentrale Punkt ist, dass solche Regeln ex ante gesetzlich festgelegt werden müssen, damit der Regulator ex post keinen Spielraum hat, um doch mit der hilfesuchenden Bank zu verhandeln. Selbstredend würde das bedingen, dass der Regulator über Ressourcen verfügt, um eine solche gesetzliche Regelung jederzeit durchzusetzen. Die Regelbindung wäre ähnlich jener bei der Schuldenbremse oder solchen in der Geldpolitik. Obwohl diese anfänglich als kaum durchsetzbar galten, gehören sie heute zum Standardrepertoire der Wirtschaftspolitik und funktionieren zufriedenstellend. Die bezüglich systemrelevanter Unternehmen zu unternehmenden Reformen müssten also die Erwartungen eines staatlichen «Bail out» der Gläubiger ex ante reduzieren.

Gegenüber dem konventionellen Regulierungsinstrumentarium hätte eine solche Ex-ante-Bindung zahlreiche Vorteile: Erstens würde von der Verstaatlichungsdrohung als «Höchststrafe» eine permanent disziplinierende Wirkung auf das Risikoverhalten einer systemrelevanten Bank sowie auf die nicht versicherten Gläubiger oder Fremdkapitalgeber ausgehen. Gleichzeitig würde, zweitens, dem Haftungsprinzip wieder zum Durchbruch verholfen und der auch gesellschaftspolitisch untragbare Moral Hazard deutlich reduziert. Drittens könnte man auf die komplizierte Weiterentwicklung von quantitativen Regulierungen à la Basel II verzichten. Viertens würde diese Regel keine Anmassung von Wissen seitens der Behörden über die «richtige» Grösse einer systemrelevanten Grossbank bedingen. Und schliesslich wäre eine solche Regel national durchsetzbar.


1 Kommentar:

  1. Anonym12:10

    Diesen Vorschlag halte ich auch für das beste Vorgehen. Funktioniert ja aktuell bei GM auch. Wir haben in unserem Blog eine Liste von anderen Ökonomen, die das auch fordern.

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